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Eine der Voraussetzungen beim Erwerb von Immobilien in Südafrika ist die Registrierung zur Einkommensteuer. Diese wird zwar erst zum Verkauf der Immobilie von Bedeutung, aber nunmehr von allen Notaren im Rahmen der übertragung angefragt. Oftmals muss die Gesellschaft, die eine Immobilie erwirbt zur Mehrwertsteuer (VAT - Value Added Tax) angemeldet werden. Dies kann notwendig sein, weil der Verkäufer bereits zur VAT angemeldet ist und die Immobilie ein Teil eines laufenden Betriebs darstellt (z.B. Gästehaus) oder weil die kaufende Gesellschaft ein Gewerbe in der Immobilie eröffnen möchte. Im Falle in dem sowohl Verkäufer als auch Käufer bereits zur VAT angemeldet sind, kann ein sogenanntes 0-VAT-Geschäft abgeschlossen werden, so dass der Käufer keine VAT an den Verkäufer zahlen muss, und dieser die VAT nicht an den Fiskus abführen muss, von dem sich der Käufer ansonsten nach der übertragung diese im Mehrwertsteuerausgleich wieder zurückholen müsste. Muss anstelle der VAT übertragungssteuer (Transfer Duty) gezahlt werden, kann diese zur ück verlangt werden, wenn der Käufer zur VAT angemeldet ist.

Wir melden die Investoren zur Einkommensteuer und zur Mehrwertsteuer an. Wir können bei VAT-registrierungen die im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb stehen, die VAT-Nummer innerhalb von 24 Stunden erhalten, sobald alle Dokumente uns vorliegen. Wir erstellen auch änträge für Import- und Exportlizenzen und reichen diese beim Finanzamt ein.

Wir haben registrierte Witschaftsprüfer und Buchhalter in unserem Netzwerk, die die Investoren bei der alltäglichen Buchhaltung und den Jahresabschlüssen im weiteren umfassend betreuen können.

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