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Investoren haben in Südafrika mehrere Möglichkeiten ihre Investition zu strukturieren. In erster Linie hängt dies vom einzelnen Investor ab, was er in Südafrika genau machen möchte. Eine Investition die in eine Immobilie getätigt wird, bietet die Möglichkeit, diese im privaten Namen des Investors oder im Namen einer lokalen juristischen Person, einer sogenannten Close Corporation (CC) oder einer Private Company (Pty Ltd) zu erwerben. Beide Gesellschaftsformen sind sich ähnlich. Einer CC können ausschließlich natürliche Personen als Gesellschafter angehören und ihre Zahl ist auf zehn begrenzt. Auch ist das Erstellen einer Billanz und Kontrolle durch einen Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtend. Die Pty Ltd kann hingegen sowohl natürliche als auch juristische Personen als Gesellschafter haben, deren Anzahl auf 50 begrenzt ist. Eine Bilanz muss erstellt werden, die von einem Wirtschaftsprüfer zu kontrollieren ist. Mit Einführung des neuen Gesellschaftsrechts Ende 2009, Anfang 2010 wird die CC abgeschaft werden. Es ist daher ratsam schon jetzt eine Pty Ltd als Gesellschaftsform der CC vorzuziehen um späteren Komplikationen bei der Umwandlung aus dem Weg zu gehen.

Wir führen die Registrierung von Vorratsgesellschaften durch, die dann auf den Namen der Investoren mit allen notwendigen änderungen registriert werden, die beim Handelsregister (CIPRO) eingereicht werden müssen. Diese können innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen durchgeführt werden. Dies beinhaltet die Registrierung der Direktoren, Eintragung der Gesellschafter, Geschäftsadresse, und Registrierung eines Wirtschaftsprüfers. Wir bieten weiterhin alle Registrierungsleistungen im Bezug auf CCs, Pty Ltds, Section 21 Gesellschaften und Markenschutz sowie andere Handelsregisterleistungen an.

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