Investoren haben in Südafrika mehrere Möglichkeiten ihre Investition zu strukturieren. In erster
Linie hängt dies vom einzelnen Investor ab, was er in Südafrika genau machen möchte. Eine
Investition die in eine Immobilie getätigt wird, bietet die Möglichkeit, diese im privaten
Namen des Investors oder im Namen einer lokalen juristischen Person, einer sogenannten Close
Corporation (CC) oder einer Private Company (Pty Ltd) zu erwerben. Beide Gesellschaftsformen
sind sich ähnlich. Einer CC können ausschließlich natürliche Personen als Gesellschafter
angehören und ihre Zahl ist auf zehn begrenzt. Auch ist das Erstellen einer Billanz und Kontrolle
durch einen Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtend. Die Pty Ltd kann hingegen sowohl natürliche
als auch juristische Personen als Gesellschafter haben, deren Anzahl auf 50 begrenzt ist. Eine
Bilanz muss erstellt werden, die von einem Wirtschaftsprüfer zu kontrollieren ist. Mit Einführung
des neuen Gesellschaftsrechts Ende 2009, Anfang 2010 wird die CC abgeschaft werden. Es ist daher
ratsam schon jetzt eine Pty Ltd als Gesellschaftsform der CC vorzuziehen um späteren Komplikationen
bei der Umwandlung aus dem Weg zu gehen.
Wir führen die Registrierung von Vorratsgesellschaften durch, die dann auf den Namen der Investoren
mit allen notwendigen änderungen registriert werden, die beim Handelsregister (CIPRO) eingereicht
werden müssen. Diese können innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen
durchgeführt werden. Dies beinhaltet die Registrierung der Direktoren, Eintragung der Gesellschafter,
Geschäftsadresse, und Registrierung eines Wirtschaftsprüfers. Wir bieten weiterhin alle
Registrierungsleistungen im Bezug auf CCs, Pty Ltds, Section 21 Gesellschaften und Markenschutz
sowie andere Handelsregisterleistungen an.
Back
View this page in English
|